Diese Regelungen der Rentenreform 2026 treffen viele Menschen in Deutschland direkt
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner verändert sich 2026 die Rechtslage gleich an mehreren Stellen, von der Rentenhöhe über die Besteuerung bis zum erlaubten Hinzuverdienst. Welche dieser Punkte Sie persönlich betreffen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Kennen sollte man sie jedoch alle.
Gesponserter Informationsbeitrag von Navicom Inc · Stand: 29. Juni 2026
Wer ist betroffen
Die Reform nach Lebenssituation
Die Rentenreform 2026 ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel aus mehreren Regelungen. Ob und wie stark Sie betroffen sind, hängt davon ab, in welcher Lage Sie sich befinden. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Gruppen ein.
Neurentner 2026
Wer 2026 erstmals in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 84 Prozent und profitiert ab Juli zugleich von der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent.
Bestandsrentner
Wer bereits eine Rente bezieht, erhält ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls 4,24 Prozent mehr. Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag bleibt unverändert.
Arbeitende Rentner
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen.
Betriebsrentner
Bei Betriebsrenten bleiben 2026 bis zu 197,75 Euro im Monat frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Erst der Teil darüber wird verbeitragt.
Mütter und Väter mit Kindern vor 1992
Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder bringt die Mütterrente III ab 2027 zusätzliche Entgeltpunkte. Die Auszahlung beginnt voraussichtlich 2028.
Künftige Sparer
Mit dem Altersvorsorgedepot entsteht ab 2027 eine neue, geförderte Form der privaten Vorsorge. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.
Hinzuverdienst
Aktivrente ab 2026: bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Wichtig ist die Abgrenzung, denn der Freibetrag gilt nicht für alle:
- Begünstigt sind Personen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Nicht begünstigt sind Einkünfte aus Minijobs, aus selbstständiger Tätigkeit sowie Beamtenpensionen.
- Auf den zusätzlichen Verdienst können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Steuerfrei bezieht sich auf die Lohnsteuer.
Zusätzlich wurde das frühere Anschlussverbot aufgehoben. Rentnerinnen und Rentner können damit auch befristete Verträge bei ihrem früheren Arbeitgeber annehmen, ohne dass es dafür eines besonderen Sachgrundes bedarf.
Rentenhöhe
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Anpassung am 5. März 2026 bestätigt: Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten bundesweit um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dabei von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind betroffen.
Die Erhöhung gilt einheitlich in allen Bundesländern und für alle Rentenarten, also auch für die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Sie erfolgt automatisch, es ist kein Antrag erforderlich. Drei Beispiele zeigen die Größenordnung:
| Bruttorente bisher | Erhöhung (4,24 %) | Neue Bruttorente |
|---|---|---|
| 1.200 Euro | + 50,88 Euro | 1.250,88 Euro |
| 1.500 Euro | + 63,60 Euro | 1.563,60 Euro |
| 1.800 Euro | + 76,32 Euro | 1.876,32 Euro |
Die Werte sind Bruttobeträge vor Steuern und Sozialabgaben. Wie viel davon netto bleibt, hängt von der individuellen Situation ab.
Besteuerung
Besteuerung der Rente: was Neurentner 2026 beachten sollten
Wer 2026 neu in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Die restlichen 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Dieser Freibetrag wird als fester Eurobetrag im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und gilt anschließend dauerhaft. Spätere Rentenerhöhungen sind daher voll steuerpflichtig.
- Bestandsrentner behalten ihren bisherigen Freibetrag, für sie ändert sich an der Systematik nichts.
- Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Erst darüber kann Einkommensteuer anfallen.
- Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Die volle Besteuerung wird erst 2058 erreicht.
Ob für Sie eine Steuererklärung nötig wird, hängt von Ihren gesamten Einkünften ab. Eine verbindliche Prüfung leistet das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Termine
Die wichtigsten Daten 2026 bis 2028
- 1. Januar 2026Start der Aktivrente, Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro und Betriebsrenten-Freibetrag 197,75 Euro treten in Kraft.
- 5. März 2026Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt die Rentenanpassung von 4,24 Prozent.
- 1. Juli 2026Die Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent.
- 1. Januar 2027Die Mütterrente III tritt in Kraft, ebenso startet das Altersvorsorgedepot als neue geförderte Vorsorge.
- ab 2028Die Auszahlung der Mütterrente III beginnt voraussichtlich, teils mit rückwirkenden Beträgen für 2027.
Rechtsstand
Was bereits beschlossen ist
Für die Einordnung ist entscheidend, welche Regelung bereits geltendes Recht ist. Stand dieser Übersicht ist der 29. Juni 2026.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zur Rentenreform 2026
Die Erhöhung um 4,24 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2026 und wird automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Minijobs, Selbstständigkeit und Beamtenpensionen fallen nicht darunter.
Der höhere Besteuerungsanteil von 84 Prozent betrifft nur den Rentenjahrgang 2026. Bestandsrentner behalten ihren bereits festgelegten Rentenfreibetrag.
Zum 1. Januar 2027 treten die Mütterrente III sowie das neue Altersvorsorgedepot in Kraft. Die Auszahlung der Mütterrente III beginnt voraussichtlich 2028.
Nein. Der steuerfreie Betrag gilt nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht bei einem Minijob.
Verbindlich sind die Deutsche Rentenversicherung für Rentenfragen, Ihre Krankenkasse für Beiträge und eine Steuerberatung für steuerliche Fragen.
Quellen
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen offizieller Stellen. Die wichtigsten Quellen:
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Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Informationsangebot und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er spricht keine Empfehlungen zu Geldanlagen oder einzelnen Produkten aus. Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand vom 29. Juni 2026 und können sich durch spätere Entscheidungen ändern.